Brandschutz
Als geprüfter Brandschutzbeauftragter (in weiterer Folge BSB) bieten wir Ihnen alle Tätigkeiten als BSB an, die gemäß TRVB O 120 06 durchzuführen sind, z.B.:
Erstellen von Alarmpläne und Evakuierungsplänen nach den Richtlinien des österr. Bundesfeuerwehrverbandes
Individuelle Schulungen der Mitarbeiter gemäß gesetzlicher Forderung §§ 14, 25 ASchG
Durchführen von Brandalarm- und Räumungsübungen gemäß §45 AStV
Erstellung und Ausarbeitung von Brandschutzordnungen
Erstellen von Evakuierungskonzepten
Erstellen von Alarmpläne und Evakuierungsplänen nach den Richtlinien des österr. Bundesfeuerwehrverbandes
Individuelle Schulungen der Mitarbeiter gemäß gesetzlicher Forderung §§ 14, 25 ASchG
Durchführen von Brandalarm- und Räumungsübungen gemäß §45 AStV
Erstellung und Ausarbeitung von Brandschutzordnungen
Erstellen von Evakuierungskonzepten
Unter der Definition Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Im Wesentlichen muß im Betrieb eine Brandschutzordnung aufliegen und diese den gesamten MitarbeiterInnen nachweislich einmal im Jahr zur Kenntnis gebracht werden.
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!