Explosionsschutz
Die VEXAT enthält Anforderungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG.
Bereits bestehende Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen müssen die Anforderungen nach der VEXAT erfüllen. Dies sind hauptsächlich
- Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation von Explosionsgefahren in einem Explosionsschutzdokument
- Gefahrenanalyse
- Einstufung und Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche
- Explosionsschutzmaßnahmen und die Arbeitnehmerschulung und Unterweisung.
Wir erstellen gemäß § 5 VEXAT das Explosionsschutzdokument (ExSD), schulen und unterweisen die MitarbeiterInnen gemäß § 6 VEXAT und aktualisieren Ihre bereits erstellten Explosionsschutzdokumente.
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