Konsulententätigkeiten
Viele Firmen haben oft mehrere Projekte zur selben Zeit abzuwickeln, die Sie aber nicht alle zu gleich betreuen können.
Wir unterstützen Firmen als Konsulent bei:
- Gewerbeverfahren
- Änderungsanzeigen/Verfahren der Betriebsanlage
- Fragen und Themen zum ArbeitnehmerInnschutzgesetz
- Schulungs- und Unterweisungsverpflichtungen
Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist.
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!