Neuerungen bei den TRVB's
Bei der letzten TRVB-Sitzung von 3. bis 5. Juni 2014 wurden einige Neuerungen bei einigen TRVBs beschlossen, z. B. wird bei der TRVB 123 S der Punkt „Feuerwehrbedienfeld“
konkretisiert. Außerdem wird die TRVB 154 – Blitzschutz aufgehoben.
- TRVB 154 – Blitzschutz: wurde aufgehoben, weil ihre Inhalte im Beiblatt zur ÖNORM EN 62305 Teil 3 enthalten sind.
- TRVB 123 S – Automatische Brandmeldeanlagen: Es kommt zur Änderung des Punktes 2.5 – Feuerwehrbedienfeld: Bei Brandmelderzentralen mit weniger als 19 angeschalteten Übertragungsgruppen in Stichverdrahtung und ohne Meldereinzelkennung kann die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes entfallen. Dies gilt künftig jedoch nur, wenn es sich um eine Brandmelderzentrale handelt, die nur Stichtechnik verarbeiten kann. Die Brandmeldezentrale muss in diesem Fall unmittelbar beim Hauptzugang für die Feuerwehr situiert sein.
- TRVB S 111 – Rauchabzug für Stiegenhäuser: Es kommt zu Neuerungen bei der Ansteuerung von Aufzügen über Rauchschutzschalter von Stiegenhausentlüftungen. Dabei ist zu unterscheiden, ob eine Brandmeldeanlage (BMA) vorhanden ist oder nicht.
- TRVB 158 S – Elektroakustische Notfallsysteme: Die Überarbeitung der TRVB ist abgeschlossen und steht unter „Downloads“ auf der Website des TRVB-Arbeitskreises zur öffentlichen Stellungnahme zur Verfügung. Die Stellungnahmefrist endet mit 1.9.2014.
- TRVB 001 A – Definitionen: Die Begriffe der in Kürze erscheinenden TRVB 159 S 14 wurden eingearbeitet. Die Letztversion steht unter „Downloads“ zur Verfügung.
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