Sicherheitsfachkraft
Die zentrale Aufgabe der Sicherheitsfachkraft ist es, dem Unternehmer/innen (Arbeitgeber/innen) auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung beratend zu unterstützen.
Die Sicherheitsfachkraft ist Berater des Arbeitgebers und unterstützt diesen bei der Erfüllung seiner Aufgaben im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Dabei steht die Gefahrenermittlung der Arbeitsplätze, sprich „Evaluierung“, im zentralen Mittelpunkt der Tätigkeit.
Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung werden schriftlich im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gemäß Dokumentationsverordnung (DOK-VO) festgehalten.
Als Sicherheitsbeauftragter kann ich nun mit meinem Wissen und meiner Erfahrungen auf mittlerweile 14 jährige Tätigkeiten zurückgreifen.
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